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1.
Geltungsbereich und Datenschutz
1.1. Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten
für alle Aufträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie
gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Be-steller
sowie für zukünftige an ihn zu er-bringende Lieferungen und
sonstige Leistungen. Von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
1.2. Sämtliche im Rahmen der Registrierung oder Bestellung erfassten
Kundendaten werden von uns gespeichert und zum Zwecke der Bestellab-wicklung
und Kundenbetreuung weiterverarbeitet.
2.
Vertragsschluss, Lieferung
2.1. Die Bestellung des Kunden ist für diesen ein bindendes Angebot.
Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch,
dass wir dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände
zusenden.
2.2. Kataloge, auch auf Datenträgern und in elektronischen Medien,
und sonstige Werbeaussendungen sind für uns freibleibend. Sie stellen
kein für uns bindendes Angebot dar, wir übernehmen damit kein
Beschaffungsrisiko. Wir behalten uns vor, auch während der Gültigkeitsdauer
der Kataloge Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie
Produkteigenschaften zu ändern.
2.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Die in Angebotserklärungen,
Katalogen, Prospekten, Preislisten, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen
enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Leistungen oder Material
erfolgen unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Gleiches gilt für sämtliche Konstruktionsangaben
und Vorschläge. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung
behält sich der Lieferant vor.
2.4. Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderleistungen bis zu 10% sind
zulässig.
3.
Preise
3.1. Alle Preise sind freibleibend. Wir behalten uns vor, die am Tage
der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Zu den Preisen kommt
die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
3.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2%
Skonto zu bezahlen.
3.3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen
aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3.4. Rücksendungen werden akzeptiert, wenn die Ware innerhalb von
14 Tagen nach Lieferung ungebraucht und in Originalverpackung kostenfrei
zurückgegeben wird. Von einer Rückgabe oder einem Umtausch sind
ausgeschlossen: in Sonderanfertigung hergestellte Werkzeuge, beschriftete
oder gekennzeichnete Artikel, Teile, die bereits eingebaut waren und Produkte
mit begrenzter Lagerfähigkeit.
4.
Versand / Gefahrübergang
Die Art des Versandes und die Wahl des Transportmittels bleiben uns überlassen.
Transportkosten, bei Spezialverpackungen auch die Verpackungskosten, trägt
der Besteller. Die Gefahr geht mit Übergabe der Erzeugnisse an den
Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten über.
5.
Verzug
5.1. Kommen wir in Lieferverzug und erwächst dem Besteller hieraus
ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung
zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung
0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung,
der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß
genutzt werden kann.Gewährt der Besteller uns im Fall des Lieferverzugs
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle-
eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten,
ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt
berechtigt.
5.2. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich
nach Ziffer 7 dieser Bedingungen.
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6.
Gewährleistung
Für Sachmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche
vorbehaltlich Ziffer 7- Gewähr wie folgt:
6.1. Wir werden die Liefergegenstände, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges
Fehler aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos instand setzen oder durch
einwandfreie Liefergegenstände ersetzen.
6.2. Der Besteller wird uns festgestellte Fehler unverzüglich nach
Feststellung anzeigen.
6.3. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht
zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Ausnahmefälle- eine uns gesetzte angemessene Frist
für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels
fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor,
steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises
zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
7.
Haftung
Für Schäden, die nicht an den Liefergegenständen selbst
entstanden sind, haften wir aus welchen Rechtsgründen auch
immer- nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder
leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper,
Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren
Abwesenheit wir garantiert haben, und bei zwingender Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Erzeugnisse bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt
und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen
Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer
von seinen Kunden Bezahlung erhält. Etwaige Kosten von Interventionen
trägt der Besteller. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die
uns nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche
um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers
einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
8.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt
und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch
uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Antrag auf Eröffnung
des Insolvenzverfahrens berechtigt uns vom Vertrag zurückzutreten
und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
9.
Verjährung
Alle Ansprüche des Bestellers aus welchen Rechtsgründen
auch immer- verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches
oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
gelten die gesetzlichen Fristen.
10.
Ausfuhrbeschränkungen
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr der von uns gelieferten
Erzeugnisse, Teile und Komponenten z.B. aufgrund ihrer Art oder
Ihres Verwendungszweckes- der Genehmigungspflichten unterliegen können.
11.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
11.2. Es gilt deutsches Recht.
12.
Sonstiges
Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ungültige Regelung ist so zu ergänzen oder umzudeuten, dass
der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte Zweck erfüllt wird.
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